Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE)

„Kostenfairness und Energiewende gehören zusammen – nicht gegeneinander“ – Minister Keller zur Reform des Netzanschlussverfahrens

Wirtschafts- und Energieminister Daniel Keller begrüßt grundsätzlich den Vorschlag des BMWE für eine Reform des Netzanschlussverfahrens in Deutschland und zur Einführung eines „Redispatchvorbehalts“.

Potsdam, 12. Februar 2026. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie erarbeitet derzeit einen Gesetzentwurf zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts zur Synchronisierung des Anlagenzubaus mit dem Netzausbau sowie zur Verbesserung des Netzanschlussverfahrens.

Dazu erklärte Daniel Keller, Minister für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz des Landes Brandenburg: „Ich bin Bundesministerin Katherina Reiche sehr dankbar, dass Sie einen Entwurf für eine Reform des Netzanschlussverfahrens in Deutschland und zur Einführung eines 'Redispatchvorbehalts' vorgelegt hat. Es ist das erklärte Ziel der Landesregierung Brandenburg, den Ausbau von Windenergieanlagen besser zu steuern. Die Strompreise müssen dauerhaft sinken – für unsere Industrie, für den Mittelstand und für die privaten Haushalte. Hierfür brauchen wir grundsätzlich diese Reform. Über die Einzelheiten sollten wir aber weiter diskutieren. Diese Debatte ist wichtig. Deshalb halte ich Fundamentalkritik für grundlegend falsch. Brandenburg wird konstruktiv an dieser Reform mitwirken, aber auch auf Probleme und Gefahren offen hinweisen.“

Im Gesetzentwurf des Bundesministeriums seien bereits viele sinnvolle Vorschläge enthalten, wie die vorgesehenen gestaffelten Baukostenzuschüsse auch für Einspeiser (vgl. § 17 EEG). Dadurch würden zum einen die Betreiber von Erneuerbaren Energie Anlagen am erforderlichen Netzausbau beteiligt und zum anderen Anreize für eine bessere räumliche Steuerung ermöglicht. Auch die vorgesehene Einführung von Kriterien zur Priorisierung von Netzanschlussbegehren jenseits des Windhundprinzips (vgl. §§ 17a und 17b EnWG) sowie die Verpflichtungen zur Transparenz und Digitalisierung der Antragsverfahren für Netzanschlüsse sind zu begrüßen (vgl. §§ 17c bis 17f EnWG) seien sehr zu begrüßen.

Mit Blick auf den „Redispatchvorbehalt“ sagte Minister Keller: „Zentral ist die deutliche Reduzierung der ‚Redispatchkosten‘, die mittlerweile zu einem erheblichen Treiber der Netzentgelte geworden sind.“ Deshalb unterstütze Brandenburg bereits den Gesetzentwurf des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Bundesratsinitiative 318/25) vom Sommer 2025. Demnach sollen Anlagenbetreiber in kapazitätslimitierten Netzabschnitten nur unverzüglich angeschlossen werden müssen, wenn sie für eine Übergangsphase von bis zu vier Jahren auf den finanziellen Ausgleich nach § 13a Absatz 2 Satz 1 EnWG verzichten. Damit sollen künftige und potentiell auch bestehende „Redispatchkosten“ gesenkt und die Letztverbraucher von daraus resultierenden, höheren Stromkosten entlastet werden.

Die im Gesetzentwurf des Bundesministeriums vorgesehene Regelung (§14 Abs. 1d EnWG) geht darüber deutlich hinaus. So sollen bereits ab einem Redispatch-Volumen von 3 Prozent sollen für die Dauer von bis zu zehn Jahren sogenannte kapazitätslimitierte Netzgebiete ausgewiesen werden können, in denen zwar neue Erneuerbare Energie Anlagen angeschlossen werden können, für die allerdings der finanzielle Ausgleich bei Abregelungen entfiele. Zudem ist unklar, wie ein Netzgebiet definiert ist. Denn üblicherweise ist damit das gesamte Versorgungsgebiet eines Netzbetreibers gemeint. Im Falle beispielsweise E.DIS, deren Netzgebiet sich über Großteile von Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg erstreckt, lag die die abgeregelte Strommenge im Jahr 2023 bei ca. 3,2 Prozent. Allerdings sind lediglich rund ein Viertel der Leitungen tatsächlich entsprechend überlastet. Insofern müssten die kapazitätslimitierten Netzgebiete noch deutlich eingeschränkt werden, um nicht ganze Regionen für den weiteren Erneuerbaren Energien Ausbau unattraktiv zu machen.

Minister Keller machte deutlich, dass dieser vorgelegte Vorschlag noch präzisiert werden müsse: „Der Ansatz geht in die richtige Richtung, aber er wirft noch offene Fragen auf. Entscheidend ist, dass wir nicht über das Ziel hinausschießen. Wir dürfen keine Regelungen schaffen, die am Ende den Ausbau der erneuerbaren Energien insgesamt ausbremsen. Klar ist aber auch: In Netzabschnitten mit absehbar fehlender Netzkapazität darf es keine automatische Übernahme von ‚Redispatchkosten‘ geben. Entweder wird dort zunächst nicht gebaut – oder der Anlagenbetreiber trägt das wirtschaftliche Risiko, bis ausreichend Netzkapazität vorhanden ist. Dieses Zeitfenster muss klar definiert sein. Die Rechnung darf jedenfalls nicht länger beim Stromkunden landen.“

Abschließend betonte Minister Keller: „Unser Ziel ist klar: Strompreise dauerhaft senken, Netzentgelte stabilisieren und gleichzeitig den Ausbau der erneuerbaren Energien systemgerecht weiterentwickeln. Kostenfairness und Energiewende gehören zusammen – nicht gegeneinander.“