Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE)

 

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Weniger Bürokratie bei GRW-Förderprogrammen

Land erleichtert Antragsverfahren für Investoren und Kommunen

Potsdam, 16. September 2026. Unternehmen, die sich kontinuierlich für zusätzliche Investitionen im Land Brandenburg entscheiden, können weiterhin GRW-Förderung beantragen und zusätzlich auf vereinfachte Verfahren zählen.

Die Investitionsbereitschaft von Unternehmen ist für das Land Brandenburg ein Gewinn. Sie schafft und erhält wichtige Arbeitsplätze und bietet im Land gleichzeitig neue Perspektiven. Kommunen sowie Landkreise bauen ihrerseits fortlaufend Flächen und Infrastrukturen aus. Um diese Akteure zu unterstützen, erneuert Brandenburg seine GRW-Förderprogramme für Investitionen und vereinfacht die Förderverfahren dazu.

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg und die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützen dazu im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ Unternehmen und Kommunen bzw. die Landkreise. Deren Investitionen finanziert das Land anteilig mit GRW-Förderungen in Form von Zuschüssen.

Mit der Anpassung der GRW-Förderprogramme setzt Wirtschaftsministerin Martina Klement die Vereinfachung von Verwaltungsverfahren in die Tat um: „Wir haben den Unternehmen in Brandenburg Entbürokratisierung versprochen – und wir lösen dieses Versprechen ein. Denn wer investiert, Arbeitsplätze schafft und Verantwortung übernimmt, braucht einen handlungsfähigen Staat, der ermöglicht statt bremst. Der Einsatz und das Herzblut der Akteure vor Ort verdienen unseren Respekt – und vor allem bessere Rahmenbedingungen. Die GRW-Förderprogramme sind dafür ein wichtiger Baustein.“

Ulrich Scheppan, Vorstandsvorsitzender der ILB: „Die GRW-G ist eines der wichtigsten Wirtschaftsförderprogramme des Landes Brandenburg – und das seit mehr als 30 Jahren. In dieser Zeit konnten wir 6,6 Milliarden Euro aus der GRW-G für 12.600 Projekte zusagen. Ein wahrer Gamechanger für Brandenburger Unternehmen, vor allem auch im industriellen Bereich. Daher freue ich mich umso mehr, dass die aktuelle Landesregierung das Programm nun modernisiert und vereinfacht. Das ist der richtige Weg, um auch künftig attraktive Förderung für unsere Unternehmen anbieten zu können.“

So werden beispielweise die unterschiedlichen und sich überschneidenden Fachprogramme für die betriebliche Investitionsförderung in einem Förderprogramm vereint. Ferner wird die Antragsberechtigung für Unternehmen vereinfacht. Zudem ermöglichen die neuen Förderbestimmungen höhere Förderbeträge mit weniger nachgewiesenen geschaffenen oder gesicherten Arbeitsplätzen. Insbesondere für touristische Betriebe entfallen Nachweispflichten, um eine Fördermöglichkeit zu begründen. Darüber hinaus können mehr Unternehmen mit der Förderung langfristig ihre Energiepreise senken, indem sie in die eigene Energieerzeugung investieren. Kommunen und Landkreise können zudem Unterstützung beim Erwerb von Flächen durch die anteilige Förderung des Grunderwerbskosten erhalten.

Zur Beratung und Begleitung der Förderverfahren stehen die Wirtschaftsförderung Land Brandenburg GmbH und die Investitionsbank des Landes als verlässlicher Partner zur Seite. Wichtige Informationsquellen für die Unternehmen vor Ort sind zudem die Industrie- und Handelskammern sowie die Handwerkskammern der Region.