Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa (MWEKE)

Windrad in Feldheim

Foto: Stefan Reiß/MWAEK

Windenergie

Die Windenergie ist eine Schlüsselbranche der Energiewende und hat sich zu einem zentralen Pfeiler der deutschen Stromversorgung und Volkswirtschaft entwickelt. Sie verbessert kontinuierlich die CO₂-Bilanz und zählt zu den kostengünstigsten Technologien unter den erneuerbaren Energien. Brandenburg gehört dabei zu den bundesweit ausbaustärksten Ländern im Bereich der Windenergie.

Als Motor der Energiewende verfügt die Windenergie über ein enormes Potenzial und trägt maßgeblich zum Umbau des Energiesystems bei. Durch die dezentrale Stromerzeugung und die Vielzahl beteiligter Akteure bleibt die Wertschöpfung in den Regionen und stärkt so die lokale Wirtschaft.

Illustration Windenergie

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Windenergieland Brandenburg: Zahlen und Fakten

Brandenburg ist nach Niedersachsen und Schleswig-Holstein das drittstärkste Windenergieland in Deutschland. Aktuell sind im Land 4.150 Windenergieanlagen (WEA) mit einer Gesamtleistung von rund 9.550 MW installiert (Marktstammdatenregister (MaStR), Stand: 01/2026). Im Jahr 2023  wurden durch die Windenergie 13.907 GWh Strom erzeugt (Quelle: Energieagentur Brandenburg). Eine moderne WEA kann je nach Größe und Standort rechnerisch über 4.000 Haushalte jährlich versorgen.

In der Energiestrategie 2040 des Landes Brandenburg sind 2,2 Prozent der Landesfläche für die Nutzung der Windenergie vorgesehen. Damit soll die Windenergie einen zentralen Beitrag zur Erreichung der energie- und klimapolitischen Ziele leisten. Geplant ist ein Ausbau der installierten Leistung auf 11.500 Megawatt bis 2030 und auf 15.000 Megawatt bis 2040.

Teilhabe der Kommunen

Für das Gelingen eines erfolgreichen und sozialverträglichen Ausbaus der Windenergie sind ein intensiver Dialog, Transparenz und Akzeptanz in der Bevölkerung von zentraler Bedeutung. Wichtig ist es, Bürgerinnen und Bürger von Beginn an in die Planungen einzubeziehen, rechtzeitig und offen zu informieren und Möglichkeiten der Beteiligung zu schaffen. Weitere Informationen bietet die Website der Gemeinsamen Landesplanung Berlin-Brandenburg.

Im Jahr 2019 wurde in Brandenburg das Gesetz zur Zahlung einer Sonderabgabe an Gemeinden im Umfeld von neu errichteten Windenergieanlagen (BbgWindAbgG) eingeführt und 2025 überarbeitet und mit der analog ausgestalteten Sonderabgabe für Photovoltaikanlagen zum Erneuerbare-Energien-Sonderabgabengesetz (BbgEESG) zusammengefasst. Nach dem BbgEESG sind WEA-Betreiber zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe an Gemeinden im Umkreis von 3 bzw. 2,5 km (flächenanteilig) in Höhe von 10.000 EUR bzw. 5.000 EUR je MW verpflichtet (je nach Inbetriebnahmejahr).