Bebauungsplan „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“

Der räumliche Geltungsbereich der Planung umfasst die Flurstücke 25/8, Flur 2 und 99, Flur 5 in der Gemarkung Flemsdorf und wird begrenzt:
– im Norden durch landwirtschaftliche Flächen,
– im Osten durch den Johannishofer Weg,
– im Süden durch die Flemsdorfer Dorfstraße sowie
– im Westen durch landwirtschaftliche Flächen.
Die Größe des Geltungsbereiches beträgt ~ 1 ha.
Das Ziel der Planung besteht darin, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine bauliche Nutzung des Plangebietes zu allgemeinen Wohngebietszwecken zu schaffen.
Der Entwurf des Bebauungsplans „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße, Ortsteil Flemsdorf“ (Stand: August 2025) wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 30. März 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026 im Internet
über das zentrale Beteiligungsportal:
https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/cc5281c4-f084-4890-84e0-8ca951eccae7
sowie hier zum Download veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten
Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.
Auskünfte zur Planung werden telefonisch unter 03332 446-342 oder nach Terminvereinbarung jeweils zu den Sprechzeiten:
Dienstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
im Fachbereich 3, Abt. 3.2, Zimmer 116 (Alte Fabrik) erteilt.

