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Änderung des Flächennutzungsplans – Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“

Kartenauszug mit roter Markierung
Auszug aus der Planzeichnung zum wirksamen Flächennutzungsplan mit Kennzeichnung des Geltungsbereiches der geplanten FNP-Änderung (rote Markierung, unmaßstäblich) © Stadt Schwedt/Oder 2023 I © Geobasis-DE/LGB 2023, dl-de/by-2-0
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwedt/Oder hat in öffentlicher Sitzung am 2. Dezember 2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) des Amtes Oder-Welse (Stadt Schwedt/Oder als Rechtsnachfolgerin) für die Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ im Ortsteil Flemsdorf gebilligt und beschlossen, auf dieser Grundlage die Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Der räumliche Geltungsbereich der FNP-Änderung orientiert sich grundsätzlich am Geltungsbereich des parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans „Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße, Ortsteil Flemsdorf“, bezieht allerdings eine unmittelbar westlich angrenzende, ca. 0,22 ha große Teilfläche in den Änderungsbereich ein.

Das Plangebiet markiert den unmittelbaren nordwestlichen „Ortseingang“ von Flemsdorf und umfasst eine überwiegend unbebaute Fläche nördlich der Flemsdorfer Dorfstraße und westlich des Johannishofer Weges. Die Größe des Geltungsbereiches der FNP-Änderung beträgt ca. 1,42 ha. Die Umgrenzung des Geltungsbereiches der Planänderung wird durch Eintragung in die Planzeichnung zum FNP markiert. 

Das Ziel der Planänderung besteht darin, innerhalb des Geltungsbereiches der Planänderung, den überwiegenden Teil des Änderungsbereiches als Wohnbaufläche sowie einen südwestlichen Teilbereich als „Fläche für Landwirtschaft“ darzustellen. 

Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans für die Teilfläche „Westlich Johannishofer Weg/Flemsdorfer Dorfstraße“ im Ortsteil Flemsdorf (Stand: August 2025) wird mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Zeit vom 30. März 2026 bis einschließlich 8. Mai 2026 im Internet über die zentrale Beteiligungsplattform

DiPlanBeteiligung: https://bb.beteiligung.diplanung.de/plan/de930681-825c-4a8d-9f7a-ff60b8c72fd2 sowie

hier zum Dornload veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen durch eine öffentliche Auslegung in der Stadtverwaltung Schwedt/Oder, Dienstsitz des Fachbereiches Stadtentwicklung und Bauaufsicht, Dr.-Theodor-Neubauer-Straße 12 (Alte Fabrik), im Erdgeschoss links, als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im o. g. Zeitraum zu folgenden Tageszeiten

Montag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Dienstag von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch und Donnerstag von 07:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag von 07:00 Uhr bis 12:00 Uhr
zur Verfügung gestellt.

Downloads

Änderungsblatt (PDF, nicht barrierefrei)

Begründung (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landkreises Uckermark (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landkreises Uckermark (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des ZOWA (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landesbetriebes Forst Brandenburg (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes „Welse“ (PDF, nicht barrierefrei)

Stellungnahme des Landesverbandes Naturschutzverbände (PDF, nicht barrierefrei)

Grünordnerisches Fachgutachten (PDF, nicht barrierefrei)

Faunistische Kartierungen (PDF, nicht barrierefrei)

Schalltechnische Untersuchung (PDF, nicht barrierefrei)

Ergänzung der Schalltechnischen Untersuchung (PDF, nicht barrierefrei)

Datenschutzhinweise (PDF, nicht barrierefrei)

Bekanntmachung im Amtsblatt vom 28. März 2026 (Seiten 2–4) (PDF, nicht barrierefrei)